Zur heute bekanntgegebenen Entscheidung der Landeswahlleiterin zur Zulassung des Volksbegehrens gegen die Gerichtsstrukturreform erklärt der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Vincent Kokert:
„Unsere Landesverfassung sieht für plebiszitäre Elemente aus gutem Grund hohe Hürden vor. Das erstmalige Erreichen des Quorums nehmen wir deshalb sehr ernst. Wir setzen uns dafür ein, dass das Volksbegehren bereits im März im Landtag behandelt wird. Eine Reform ist nach wie vor notwendig und befindet sich bereits in der Umsetzung. Es ist im Interesse aller Beteiligten, dass das gesamte Verfahren nicht unnötig verzögert wird. In diesem Punkt sollten sich Koalition, Opposition und die Initiatoren des Volksbegehrens einig sein.“
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