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Hannover. Zu der Ankündigung der Landesregierung, die Bereitstellung der Akten im Fall Paschedag nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs solle erst Ende dieses Jahres abgeschlossen werden, sagt der Obmann der CDU-Landtagsfraktion im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, Jens Nacke: „Immerhin hat die Regierung Weil jetzt offenbar endlich begriffen, dass sie mit dem Zurückhalten der Akten gegen die Verfassung verstoßen hat. Dieser Erkenntnis sollte sie jetzt Taten folgen lassen und die Akten zügig herausgeben – ohne weitere Tricksereien. Die Landesregierung sowie SPD und Grüne haben in der Vergangenheit stets betont, die Akten würden keine neuen Erkenntnisse bringen. Dann gibt es auch keinen Grund die Herausgabe weiter zu verzögern.”

Irritiert zeigt sich Nacke angesichts der wiederholten Behauptung seitens der Landesregierung, der Staatsgerichtshof sei am vergangenen Freitag zu einer neuen Rechtsprechung gekommen. „Der Staatsgerichtshof hat seine Rechtsprechung an die des Bundes und aller anderen Länder angepasst”, so Nacke. „Die CDU-geführten Landesregierungen haben bereits jahrelang nach diesem Standard gehandelt. Erst unter Ministerpräsident Weil ist man dahinter zurückgefallen.”

Herausgeber:

CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag – Pressestelle

cdu-fraktion-niedersachsen.de

 

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